Aufnahmeprüfungen finden i.d.R. einmal im Monat statt. (Termine)
Die Teilnahme ist kostenlos.
Vorzubereiten sind:
oder
Die Monologe sollten zwischen 3 und 6 Minuten lang sein.
Hinweis: Uns interessiert nicht in erster Linie, was Sie spielen, sondern wie Sie spielen!
Desweiteren werden die sprachlichen und bewegungstechnischen Fähigkeiten geprüft.
Improvisationen vervollständigen das Prüfungergebnis.
Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung ist verbindlich und erfolgt formlos, schriftlich (gerne per Mail) und
beinhaltet eine Vita und ein Foto.
Wir bitten darum, von größeren Umkleideaktionen und "Requisitenschlachten" während des Vorsprechens abzusehen und empfehlen zudem eine leichte, bequeme Kleidung.
Für uns von TheaterRaum München ist der schulische Ausbildungs-Status eines Bewerbers nicht von Bedeutung. Bei uns zählt ausschließlich die erkennbare schauspielerische Begabung!
Jeder Bewerber sollte jedoch Deutsch in Schrift und Sprache beherrschen und seine allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Mindestaltersgrenze ist 18 (Ausnahmen sind möglich). Höchstaltersgrenze gibt es keine.
Nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung benötigen wir noch ein Gesundheitszeugnis (das stellt der Hausarzt aus) und ein phoneatrisches Gutachten (das bekommt man beim HNO-Arzt).
Der Start der Ausbildung richtet sich grundsätzlich nach Beginn eines Schuljahres, kann aber auch individuell gestaltet werden. Somit ist ein Einstieg grundsätzlich jederzeit möglich. Aufgrund
der ständig laufenden Projekte wird hier jedoch mit dem/der Teilnehmer/in ein idealer Zeitpunkt ermittelt.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre (Verkürzung bei Seiteneinsteiger).
Hinweis: 3 Ausbildungsjahre müssen absolviert werden (das kann an unterschiedlichen Einrichtungen erfolgen. Weniger als 3 Jahre berechtigen nicht zum Vorsprechen bei der ZAV!) Also: Augen auf beim Eierkauf...
Irren ist menschlich... Sollte sich die bei der Aufnahmeprüfung festgestellte Begabung im Laufe der ersten vier Monate nicht bestätigen, wird der Ausbildungsvertrag
gekündigt.
Ebenso hat genauso der/die Teilnehmer/in das Recht, nach Ablauf der Probezeit den Vertrag zu kündigen. Eine Verlängerung der Probezeit ist in Ausnahmefällen möglich.
Beide Seiten haben (bei Bedarf) zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit der anderen Seite die Kündigungsabsicht bekannt zu geben. Geschieht dies nicht, gilt nach Ablauf der Probezeit die vertraglich
festgelegte Kündigungsfrist.
Bei TheaterRaum München werden in nahezu allen praktischen Fächern Projekte erarbeitet, die auf der Bühne des theater ... und so fort gezeigt werden. Die jeweilige Premiere wird als Prüfung gewertet.
Theoriefächer werden anhand der Mitarbeit bewertet bzw. durch Referate oder schriftliche Tests geprüft.
Zum Ende der Ausbildung werden die Teilnehmer auf die Prüfung bei der ZAV vorbereitet!
Die Benotung der Leistungen erfolgt nach dem 15-Punkte-System.
Die Ausbildung endet in der Regel genau drei Jahre nach Beginn.
Ausnahmen sind:
Ist oder war jemand bereits Schüler/in oder Studierende/r an einer anderen Ausbildungsstätte und gewillt, zu TheaterRaum München zu wechseln bzw. die Ausbildung bei uns
fortzusetzen, so ist eine höhere Einstufung nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung möglich.
Die Ausbildungsdauer verkürzt sich entsprechend der Einstufung.
Da in den einzelnen Fächern die Zeiten variieren (45 bzw. 60 Min pro Einheit) kann eine konkrete Gesamtstundenzahl nicht genannt werden. Sie
orientiert sich jedoch maßgeblich an den Vorgaben der Regierung von Oberbayern (25 Einheiten á 45 Min. bzw. 19 Einheiten á 60 Min.), wird diese jedoch aufgrund der einzelnen Arbeiten an Projekten
übersteigen.
Bei der Erstellung des Stundenplans wird berücksichtigt, dass die Auszubildenden einer Halbtagsbeschäftigung nachgehen können (die Unterrichstskernzeit ist Mo-Fr 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr).
Die Schulferien richten sich im Allgemeinen nach den üblichen Ferienzeiten in Bayern.
Kündigung
Der Ausbildungsvertrag kann mit Ablauf der Probezeit von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Jedes Semester wird ggf. an die/den leistungsstärkste/n Student/in eine Prämie ausgeschüttet. Diese liegt zwischen 100,- EUR und 300,- EUR.
Seit September 2007 vergibt TheaterRaum München ein Stipendium!
Vergeben wird diese Förderung an die Person, die uns bei den kommenden Vorsprechterminen am meisten
überzeugt. Für das Prüfergremium zählt ausschließlich die festgestellte individuelle Begabung.
Das Stipendium hat einen Wert von 2.500,- EUR. Es wird auf die Ausbildungskosten angerechnet. Entweder der/die Stipeniat/in zahlt die ersten 6 Monate (nach bestandender Probezeit!) kein Schulgeld
oder der Betrag wird auf die Gesamtschulzeit umgelegt. Bei einer 3-jährigen Ausbildung bedeutet dies die Reduzierung des monatlichen Schulgeldes um 70,- EUR! Bei einer 2-jährigen Ausbildungszeit
(Seiteneinsteiger) reduziert sich das monatliche Schulgeld um 105,-EUR!
Ein Anspruch auf Barauszahlung des Stipeniums besteht nicht.
Einmal jährlich werden vom Bezirk Oberbayern zwei Nachwuchsförderpreise für darstellende Kunst (Lore-Bronner-Preis) ausgelobt. TheaterRaum München wurde gleich nach der ersten
Teilnahme in 2006 mit beiden Preisen ausgezeichnet (Die Gewinner waren Ina Meling und Christina Hoffmann). Umso mehr freute es uns, dass Katharina Friedl in 2007 nachlegen konnte. In 2008 wurde
Laura Jochmann für den Preis nominiert. Der nächste Preisträger war dann Guido Drell in 2011, gefolgt von Stefan Voglhuber in 2014. 2017 wurde Lisa Fertner im selben Rahmen eine besondere
Belobigung ausgesprochen. Und Teresa Sperling erhielt den Preis 2018.
(2019 konnten wir leider nicht teilnehmen).
Ebenso gewann TheaterRaum München den Max 2013 beim Treffen der Münchner privaten Schauspielschulen und wurde somit zur besten Münchner privaten Schauspielschule gekürt.
TheaterRaum München
Büro: Heiko Dietz
Kesselbergstr. 12
81539 München
Ruf uns an:
0176 70256243
oder schreib uns:
info@theaterraum-muenchen.de